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   BPatG, 27.05.2019 - 26 W (pat) 509/18   

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BPatG, 27.05.2019 - 26 W (pat) 509/18 (https://dejure.org/2019,28585)
BPatG, Entscheidung vom 27.05.2019 - 26 W (pat) 509/18 (https://dejure.org/2019,28585)
BPatG, Entscheidung vom 27. Mai 2019 - 26 W (pat) 509/18 (https://dejure.org/2019,28585)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (43)

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 27.05.2019 - 26 W (pat) 509/18
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind.

    aa) Denn an die grafische Ausgestaltung sind umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der nicht unterscheidungskräftige Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2009, 954 Rdnr. 17 - Kinder III; GRUR 2010, 640 Rdnr. 17 - hey!; GRUR 2014, 569 Rdnr. 20 - HOT).

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Auszug aus BPatG, 27.05.2019 - 26 W (pat) 509/18
    aa) Denn an die grafische Ausgestaltung sind umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der nicht unterscheidungskräftige Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2009, 954 Rdnr. 17 - Kinder III; GRUR 2010, 640 Rdnr. 17 - hey!; GRUR 2014, 569 Rdnr. 20 - HOT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 27.05.2019 - 26 W (pat) 509/18
    ff) Den Wortelementen des Anmeldezeichens fehlt es auch an Besonderheiten in syntaktischer oder semantischer Hinsicht, die die gewählte Kombination als ungewöhnlich erscheinen lassen und eine Schutzfähigkeit begründen könnten (EuGH a. a. O. Rdnr. 98 - 100 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 Rdnr. 39 - 41 - BIOMILD; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 13 - My World).
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